Delfinschützer
gewinnen Klage gegen Delfinarium in Nürnberg
München, 26. Mai 2011: Heute
entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass Vertreter der
internationalen Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS vollständigen
Zugang zu Informationen die Delfinhaltung im Tiergarten Nürnberg
betreffend erhalten.
Foto: WDCS/designarmada
Die Entscheidung bestätigt das Urteil
des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11.11.2009, welches ebenfalls den
Anspruch der WDCS als gegeben sah. Die für den Tiergarten Nürnberg
verantwortliche Stadt Nürnberg hatte gegen das erstinstanzliche Urteil
Berufung eingelegt.
Die Vertreter des Tiergartens versuchten
vergeblich, die Öffentlichkeit von einer Einsicht in die Unterlagen
abzuhalten und argumentierten, dass die Delfinhaltung keinerlei
Auswirkung auf das Leben der Artgenossen in freier Wildbahn habe und als
so genannte „Blackbox“ zu betrachten sei. Die Kläger konnten jedoch klar
darlegen, dass der Nachschub als auch die Präsentation von Delfinen in
Zoos und Vergnügungsparks in Europa eine direkte Auswirkung auf frei
lebende Artgenossen hat. Insbesondere sind aber auch die Delfine im
Tiergarten selbst weiterhin so genannte Umweltbestandteile. Das heißt,
dass alle Maßnahmen, die diese betreffen, somit unter das
Umweltinformationsgesetz fallen, das diese Maßnahmen für die
Öffentlichkeit transparent gestalten möchte.
„Das Urteil ist ein Meilenstein, ein
Türöffner für die unabhängige wissenschaftliche Evaluierung von
Haltungsbedingungen dieser hoch sozialen und intelligenten Tiere“, freut
sich Dr. Karsten Brensing, Verhaltensbiologe bei der WDCS und verweist
auf die Tatsache, dass bis zum heutigen Tag selbst öffentliche
Einrichtungen Daten zur Delfinhaltung, wie z.B. zu Trächtigkeiten, Fehl-
und Totgeburten, bislang unter Verschluss gehalten und somit einer
unabhängigen Analyse entzogen haben.
„Es handelt sich um ein Grundsatzurteil,
dessen Ausgang ein deutliches Bekenntnis zur Transparenz solcher
Einrichtungen für die Öffentlichkeit darstellt und zeigt, dass
Umweltschutz und damit auch Tierschutz nicht vor den Toren von Zoos oder
Tiergärten Halt macht.“, sagt Rechtsanwältin Inga Berg, die die
Delfinschützer im Rahmen des Verfahrens vertreten hatte. „Ich bin über
die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sehr
glücklich.“
Das Urteil birgt aber noch weitere
Brisanz im Zusammenhang mit der bevorstehenden Eröffnung der
Delfinlagune im Tiergarten. Das Grüne Licht für die massiven
Investitionen durch die Stadtverwaltung erfolgte ohne jegliche
unabhängige Evaluierung der Daten zur Delfinhaltung.
Für weitere Informationen
sowie Details zur Klage und zur Delfinhaltung in Deutschland:
Nicolas Entrup,
Kampagnenleiter der WDCS International, T.
+ 49 (0) 171 1423 117
E-Mail: nicolas.entrup@wdcs.org
Dr. Karsten Brensing, WDCS,
Meeres-/Verhaltensbiologe, Tel: + 49 176 2267 5679,
E-Mail: karsten.brensing@wdcs.org |